Bootsführerschein

SPORTKÜSTENSCHIFFERSCHEIN

Amtlicher, empfohlener Führerschein zum Führen von Yachten mit Antriebsmaschine und unter Segel in Küstengewässern (alle Meere bis zwölf Seemeilen Abstand von der Festlandküste). Vorgeschrieben zum Führen von Gewerbsmäßig genutzten Sportbooten in den Küstengewässern.

SPORTBOOTFÜHRERSCHEIN-BINNEN

Amtliche Fahrerlaubnis zum Führen von Sportbooten unter 15 Meter Länge (ohne Ruder und Bugspriet) auf den Binnenschifffahrtsstraßen, vorgeschrieben für Fahrzeuge mit einer größeren Nutzleistung als 11,03 KW (15 PS); auf dem Rhein vorgeschrieben für Fahrzeuge mit einer größeren Nutzleistung als 3,68KW (5PS); in Berlin und Brandenburg auf bestimmten Binnenschifffahrtsstraßen auch vorgeschrieben für Sportfahrzeuge unter Segel. Der SBF-Binnen kann unter Segel, mit Antriebsmaschine oder mit Antriebsmaschine und unter Segel erworben werden.

SPORTBOOTFÜHRERSCHEIN-SEE

Amtliche Fahrerlaubnis zum Führen von Sportbooten unter Motor auf den Seeschifffahrtsstraßen (bis zu drei Seemeilen), vorgeschrieben für Fahrzeuge mit einer größeren Nutzleistung als 11,03 KW (15PS). Vorgeschrieben auch zum Führen von gewerbsmäßig genutzten Sportbooten bis zu 300 Meter Abstand vom Ufer bei entsprechender Einzelfallgenehmigung.